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   LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17 (U)   

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https://dejure.org/2017,97659
LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17 (U) (https://dejure.org/2017,97659)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03.04.2017 - L 7 KO 1/17 (U) (https://dejure.org/2017,97659)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 03. April 2017 - L 7 KO 1/17 (U) (https://dejure.org/2017,97659)
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  • LSG Bayern, 11.11.2016 - L 15 RF 26/16

    Höhe des Entschädigungsanspruchs wegen des Erscheinens bei einem Gerichtstermin

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 -, juris Rn. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 -, juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, Rn. 10).
  • OLG Dresden, 31.05.2016 - 14 U 247/15

    Rechtsschutzbedürfnis für eine negative Feststellungsklage gegen den ein

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17
    Die Antragstellerin erschien im Verfahren des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen zum Aktenzeichen L 14 U 247/15 zu einem ärztlichen Untersuchungstermin am 3. März 2016 von 8:30 Uhr bis 11:00 Uhr.
  • BGH, 05.11.1968 - RiZ(R) 4/68

    Außerung des Richters zur Entschädigung des Sachverständigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17
    Bei der Festsetzung durch den Kostenbeamten handelt es sich um eine lediglich vorläufige Regelung, die durch den Antrag auf gerichtliche Festsetzung hinfällig wird (vgl. Bundesgerichtshof - BGH -, Entscheidung vom 5. November 1968 - RiZ (R) 4/68 -, BGHZ 51, 148).
  • LSG Niedersachsen, 01.08.2001 - L 4 SF 3/01

    Entschädigung eines Sachverständigen für Diktat und Korrektur nach Zeitaufwand;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 -, juris Rn. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 -, juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, Rn. 10).
  • SG Karlsruhe, 21.04.2016 - S 1 KO 1296/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Entschädigung eines sachverständigen Zeugen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 03.04.2017 - L 7 KO 1/17
    Die vom Gericht festgesetzte Entschädigung oder Vergütung kann deshalb auch niedriger ausfallen, als sie zuvor vom Kostenbeamten festgesetzt worden ist; das Verbot der reformatio in peius gilt nicht (Bayerisches LSG, Beschluss vom 11. November 2016 - L 15 RF 26/16 -, juris Rn. 16; LSG Niedersachen, Beschluss vom 1. August 2001 - L 4 SF 3/01 -, juris; Sozialgericht Karlsruhe, Beschluss vom 21. April 2016 - S 1 KO 1296/16 -, juris; Hartmann, Kostengesetze, 47. Auflage 2017, § 4 JVEG, Rn. 10).
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